b) Die Beschwerdeführenden machen weiter geltend, die Projektpläne sollten den Eindruck erwecken, dass die Grundstücke der Beschwerdeführenden und ihre Stützmauer entlang der G.________strasse nicht in das Projekt einbezogen und beeinträchtigt würden. Dies sei jedoch nicht realistisch, da der Mauerfuss deutlich in die Strassenparzelle hineinrage. Die Mauer werde im Rahmen der Bauarbeiten mit Sicherheit Schaden nehmen. Sie werde ersetzt bzw. wiederaufgebaut werden müssen.