Mit dem Baugesuch sind der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen (Art. 10 Abs. 3 BewD). Der Situationsplan ist auf der Grundlage von aktuellen Daten der amtlichen Vermessung zu erstellen und von der Nachführungsgeometerin oder dem Nachführungsgeometer zu beglaubigen (vgl. Art. 12 Abs. 1 BewD).38 Auf dem Situationsplan sind die gemäss Art. 13 BewD verlangten baupolizeilichen Angaben einzutragen. Es trifft zwar zu, dass Angaben zu den Nutzungszonen, den Gefahrengebieten, dem Gewässerraum oder den Waldbaulinien bzw. den Waldrändern fehlen (vgl. Art. 13 Abs. 1 Bst. b und d BewD).