und die Projektpläne darzustellen.37 Form und Inhalt der Baueingabe sind in den Art. 10 ff. BewD näher geregelt. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, ist bei Strassenbauvorhaben, die im Baubewilligungsverfahren geprüft werden können, nicht vorgeschrieben, dass ein technischer Bericht eingereicht wird. Die notwendigen Angaben sind im Baugesuch, das im kantonalen Übermittlungssystem auszufüllen und zu übermitteln ist, zu machen (vgl. Art. 10 Abs. 1 und Art. 11 BewD). Mit dem Baugesuch sind der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen (Art. 10 Abs. 3 BewD).