Die Beschwerdegegnerin zog die AH.________ AG im Mai 2013 bei, um anlässlich einer Begehung mit den Beschwerdeführenden die Rutschproblematik zu erläutern und einen möglichen Zusammenhang zwischen Verkehrsbelastung und Schadenbildern an Gebäuden und Umgebung abzuschätzen. Die wesentlichen Aspekte dieser Erläuterungen legte die AH.________ AG anschliessend im Schreiben vom 22. Mai 2013 fest.