Wie sich der Übersichtskarte35 entnehmen lässt, befinden sich die beiden Standorte allerdings nicht bei den Liegenschaften der Beschwerdeführenden bzw. in der roten Gefahrenzone, sondern in der blauen Gefahrenzone. Die Bildunterschrift zu den Fotos Nr. 23 und 24 ist daher dahingehend zu verstehen, dass die dokumentierten Schäden an der Strasse nicht von den permanenten Rutschungen herrühren, sondern andere Gründe haben. Bei den Fotos Nrn. 1, 11, 17 und 18, die Schäden auf der Strasse an Standorten in der roten Gefahrenzone dokumentieren, fehlt ein einsprechender Hinweis. Das Gleiche gilt für Fotos, die Standorte auf oder bei den Liegenschaften der Beschwerdeführenden zeigen.