aufnehmen, jedoch nicht das Gebäude. Ausserdem sollen keine Verankerungen bis unter das Gebäude angebracht werden. Im Bereich Süd (Parzelle Nr. S.________) soll eine Armierung bis unter das Mauerfundament verlegt werden, um die Strasse und die Mauer möglichst zusammenzuhalten. Das Gutachten äussert sich somit auch zu den erforderlichen Massnahmen im Bereich der Liegenschaft der Beschwerdeführenden 3 und 4.