Bei der fraglichen Rutschzone handelt es sich um eine circa 15 – 20 m breite Scherzone. Östlich dieser Scherzone erreichen die Bewegungsraten zwischen 1989-2022 durchschnittlich circa 66-77 mm/Jahr Richtung Südsüdwest und im Westen circa 3-8 mm/Jahr Richtung Südsüdost. In dieser Zone wurden Schäden an verschiedenen Bauwerken (Strassen, Stützmauer usw.) beobachtet. Berücksichtigt und dokumentiert wurden in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Grundstücke der Beschwerdeführenden.29 Der Rest des Perimeters, der im Rahmen des Ausbaus der G.________strasse betrachtet wurde, befindet sich in einem Gebiet für permanente Rutschung mittlerer Intensität.