Dementsprechend habe die AH.________ AG in ihrem Gutachten vom 22. Mai 2013 denn auch bestätigt, dass der Schwerverkehr auf der G.________strasse zu einer (zumindest leicht erhöhten) Beschleunigung der Rutschung führen könne. Wie problematisch die Situation sei, würden ebenfalls die Bilder im Anhang zum Bericht der AH.________ AG vom 18. September 2023 im Bereich der Liegenschaften der Beschwerdeführenden zeigen. In den Bildkommentaren werde darauf hingewiesen, dass die Risse in der Strasse vermutlich durch die Verkehrsbelastung entstanden seien.