Die im Bericht der AH.________ AG vom 18. September 2023 dokumentierten Rutschungsmessungen (Scherzonen-Monitoring) würden eindrücklich aufzeigen, wie stark und wie differenziell das Terrain innerhalb der Liegenschaften der Beschwerdeführenden rutsche. Wenn die gemessenen Rutschungen östlich der Scherzone, d.h. im Bereich der G.________strasse, derart viel grösser seien als jene westlich des Scherbereichs, könne nicht ernsthaft bestritten werden, dass zwischen dem (Schwer-)Verkehr auf der G.________strasse und den Rutschungen ein kausaler Zusammenhang bestehen könne. Dementsprechend habe die AH.