Da es sich um eine bestehende Gemeindestrasse handelt, liegt von vornherein keine Neuanlage vor. Ebenso wenig wird die G.________strasse erweitert oder verlegt. Den bewilligten Plänen lässt sich entnehmen, dass sich das Vorhaben auf die bestehende Verkehrsfläche beschränkt. Der ganze Strassenkörper soll im Bereich der Strassenparzelle neu erstellt werden. Ausserhalb der Strassenparzelle sind lediglich kleinere Anpassungen im Übergangsbereich zu angrenzenden Grundstücken oder Strassen sowie am Bankett geplant. Hingegen ist keine Erweiterung der Verkehrsfläche vorgesehen. Es liegt somit auch kein Ausbau vor.