Bezweckt wird die Wiederherstellung der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer.9 Als «Erneuerung» gilt eine über den blossen Unterhalt, also das Instandhalten und Instandstellen, hinausgehende wesentliche Verbesserung des Zustands einer Strasse.10 Sie umfasst die Wiederherstellung eines gesamten Bauwerks oder von Teilen davon in einen mit dem ursprünglichen Neubau vergleichbaren Zustand.11