Mit «Instandhalten» ist der betriebliche Unterhalt gemeint. Darunter fallen Massnahmen, die der Betriebssicherheit und der Betriebsbereitschaft der Strasse und ihren Bestandteilen dienen. Dazu gehören insbesondere die Reinigung, der Winterdienst, die Grünpflege sowie kleine Reparaturen. Bezweckt wird das Bewahren der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen.8 Mit «Instandstellen» ist der bauliche Unterhalt gemeint. Darunter fallen Massnahmen, die der Substanzerhaltung dienen. Bezweckt wird die Wiederherstellung der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer.9