Gemäss den Bauplänen seien nicht bloss Sanierungen innerhalb der bestehenden Verkehrsfläche, sondern darüberhinausgehende Umbauten und Verbreiterungen sowie das Erstellen von neuen Mauern vorgesehen. Es sei daher von Amtes wegen zu prüfen, ob das Ausmass an Veränderungen noch im Rahmen einer Baubewilligung bewilligt werden könne oder ob eine Überbauungsordnung erforderlich sei.