Sollte eine Baubewilligung genügen, so sei der Gesamtentscheid mit der Auflage zu ergänzen, dass die bisher geltende und signalisierte Gewichtsbeschränkung von 10 t auch nach der Sanierung weiterbestehe. Sie rügen eine unrichtige und unvollständige Feststellung des Sachverhalts sowie Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der verweigerten Auflage betreffend die Gewichtsbeschränkung. Zudem machen sie weitere Verletzungen von Verfahrensvorschriften geltend.