sowie der Landwirtschaftszone. Die G.________strasse liegt ausserdem zu einem grossen Teil in einem blauen und zu einem kleineren Teil in einem roten Gefahrengebiet durch permanente Rutschungen. Mit Verfahrensprogramm vom 23. Oktober 2023 stellte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli seine Zuständigkeit fest, holte die notwendigen Amts- und Fachberichte ein und veranlasste die Publikation des Bauvorhabens. Innert der Einsprache- und Auflagefrist ging die Einsprache der Beschwerdeführenden ein. Mit Gesamtentscheid vom 30. Mai 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung.