Im Dispositiv der Baubewilligung vom 1. Juli 2022 wird der Projektplan «Obergeschoss» vom 4. Mai 2022 nicht erwähnt. Unter den bewilligten Plänen wird u.a. der Plan Nr. P.04 «Grundrisse» vom 25. Februar 2022 (Revisionsdatum) aufgeführt, der eine Balkonnutzung auf dem gesamten Vordach des Gebäudes Nr. J.________ vorsieht. Die Projektänderung vom 4. Mai 2022 ist demnach unberücksichtigt geblieben. Der Entscheid vom 1. Juli 2022 leidet auch insofern an einem Mangel.