Gemäss dem Projektplan «Obergeschoss» vom 4. Mai 202233 hätte die Balkonnutzung auf den westlichen Teil des bestehenden Vordachs beschränkt und mit einer Sichtschutzwand abgegrenzt werden sollen. Die als Balkon genutzte Fläche hätte damit einen Abstand von rund 3,60 m zur südöstlichen Parzellengrenze aufgewiesen. Die neuen Immissionen infolge der Balkonnutzung des Vordachs hätten dadurch wohl etwas gemindert werden können.