Die Beschwerdeführenden seien davon ausgegangen, dass diese Projektänderung beim Bauentscheid berücksichtigt werde. Im Bauentscheid vom 1. Juli 2022 sei dann aber der Projektplan «Obergeschoss» vom 4. Mai 2022 nicht erwähnt worden. Für die Beschwerdeführenden sei nicht erkennbar gewesen, dass die Projektänderung vom 4. Mai 2022 nicht zum Bestandteil der Baubewilligung geworden sei.