j) Damit liegt ein materieller Mangel vor. Die Beschwerdeführenden wollen zusätzlich einen formellen Mangel darin erkennen, dass die Grenz- und Gebäudeabstände auf den Projektplänen nicht angegeben worden seien. Inwieweit formelle Mängel bei einem Widerruf ins Gewicht fallen, ist in der Praxis nicht geklärt.32 Zumal die Abstände auf den massstabsgetreuen Plänen gemessen werden konnten, fällt hier der angebliche formelle Mangel jedenfalls nicht zusätzlich ins Gewicht. Das gilt auch für die fehlende Erwähnung der Erdwärmesonden in der Baupublikation, die von den Beschwerdeführenden beanstandet wird.