Bauabstände sind sicherheits- und gesundheitspolizeilich begründet und dienen dazu, einen genügenden Zugang zu Licht, Luft und Sonne zu gewährleisten und die Bewohner vor Belästigung, Geräuschen, Gerüchen usw. aus der Nachbarbaute zu schützen. Innere Umbauten sind in der Regel mit der Besitzstandsgarantie vereinbar.31 Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob es zu zusätzlichen Störungen für die Nachbarn kommen kann. Die Beschwerdeführenden konkretisieren ihre Befürchtungen nur hinsichtlich des Balkons, der für die neue Wohnnutzung im Obergeschoss des Gebäudes Nr. J.________ auf dem ehemaligen Vordach erstellt wurde.