h) Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass ästhetische und feuerpolizeiliche Aspekte durch die nicht respektierten Grenz- und Gebäudeabstände betroffen seien. Die Beschwerdeführenden legen aber nicht dar, inwiefern das Bauvorhaben diesbezüglich die Rechtswidrigkeit verstärkt haben könnte. 25 Vorakten pag. 178 f. 26 Situationsplan im Mst. 1:500 vom 7. Februar 2022 sowie Projektplan «Grundrisse» im Mst. 1:100 rev. 25. Februar 2022, beide mit Bewilligungsstempel der Gemeinde Muri bei Bern vom 1. Juli 2022, Vorakten, hintere Lasche 27 Baureglement der Gemeinde Muri bei Bern vom 6. Juni 1993, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kan-