Die Beschwerdegegnerin will das Ober- und das Dachgeschoss des Gebäudes Nr. J.________ neu für Wohnzwecke nutzen. Diese Nutzung ist in der Zone W2 zonenkonform. g) Da das Vorhaben über Unterhalt und Erneuerung hinausgeht und auch Umbauten umfasst, ist im Rahmen von Art. 3 BauG zu prüfen, ob die Rechtswidrigkeit verstärkt wird. Die Rechtswidrigkeit wird verstärkt, wenn das öffentliche oder nachbarliche Interesse, das durch die verletzte Norm geschützt werden soll, durch den Umbau oder die Erweiterung noch stärker beeinträchtigt wird als bisher.30