Beim Entscheid, ob die Baubewilligung widerrufen werden soll, geniesst die Behörde ein gewisses Entscheidungsermessen. Dieses muss sie pflichtgemäss ausüben.21 Nicht jede mit einem ursprünglichen Mangel behaftete Baubewilligung kann von der zuständigen Behörde zurückgenommen oder abgeändert werden. Dies würde die Rechtssicherheit beeinträchtigen. Da die Baubewilligung aufgrund eines ausgebauten Verfahrens mit weitgehenden Prüfungs-, Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten zustande gekommen ist, darf sie nicht leichthin in Frage gestellt werden.