3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Muri beantragt mit Stellungnahme vom 5. August 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 5. August 2024 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung. II. Erwägungen 1. Zuständigkeit der BVD; Form und Frist