Die Nutzung müsse wieder einem Holzlager und/oder Abstellraum entsprechen. Eventualiter sei nur der Rückbau der baulichen Anpassungen gemäss der Gesamtbaubewilligung vom 1. Juli 2022 anzuordnen und die Nutzung auf Büro- und Lagerräumlichkeiten zu beschränken. Subeventualiter sei anzuordnen, dass der Balkon auf der Südseite des Gebäudes Nr. J.________ auf die reduzierte Fläche gemäss dem Plan «Obergeschoss» vom 4. Mai 2022 zurückzubauen und mit einer Sichtschutzwand zu versehen sei.