Eventualiter sei nur die Gesamtbaubewilligung vom 1. Juli 2022 zu widerrufen und dem entsprechenden Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Subeventualiter sei die Gesamtbaubewilligung vom 1. Juli 2022 teilweise zu widerrufen und dem entsprechenden Bauvorhaben insofern der Bauabschlag zu erteilen, als der Balkon auf der Südseite des Gebäudes Nr. J.________ auf der ganzen Fläche des ehemaligen Vordachs erstellt worden sei. Zudem sei der Rückbau der baulichen Anpassungen, die mit den aufzuhebenden Bauentscheiden bewilligt wurden, anzuordnen. Die Nutzung müsse wieder einem Holzlager und/oder Abstellraum entsprechen.