2. Dagegen haben die Beschwerdeführenden am 27. Juni 2024 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde eingereicht. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung vom 28. Mai 2024 und den Widerruf der Gesamtbaubewilligung vom 1. Juli 2022 sowie des Bau- und Wiederherstellungsentscheids vom 3. Februar 2014; beiden Vorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei nur die Gesamtbaubewilligung vom 1. Juli 2022 zu widerrufen und dem entsprechenden Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen.