3. Mit Eingabe vom 7. März 2024 stellten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Muri bei Bern folgende Anträge: « 1.1 Der Gesamtbauentscheid vom 01. Juli 2022, Baugesuch 2022/015, sei zu widerrufen und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. 1.2 Die Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft des Grundstücks Muri bei Bern Nr. I.________ sei unter Strafandrohung dazu zu verpflichten, innert drei Monaten den rechtmässigen Zustand vor dem 01. Juli 2022 wiederherzustellen. 1.3 Eventuell sei die Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft des Grundstücks Muri bei Bern Nr. I._____