Die Gemeinde Muri bei Bern antwortete mit Schreiben vom 21. September 2023. Sie wies darauf hin, dass der Gesamtbauentscheid vom 1. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen sei. Die Gemeinde Muri bei Bern werde dafür besorgt sein, dass die Sichtschutzwand beim Balkon vor dem Bezug der betroffenen Wohnung erstellt werde. Die Anschuldigung der Befangenheit weise die Gemeinde Muri bei Bern zurück. Die Baukommission habe das Projekt unter Ausstand des fraglichen Mitglieds (Projektverfasser) beraten. Am 28. September 2023 teilte die Beschwerdegegnerin der Gemeinde Muri bei Bern mit, dass die Sichtschutzwand erstellt worden sei.