karnen. Die Beschwerdeführerin 1, welcher die südöstliche Nachbarparzelle Nr. G.________ gehört, erhob gegen das Bauvorhaben Einsprache.1 Mit Gesamtbauentscheid vom 1. Juli 2022 bewilligte die Gemeinde Muri bei Bern das Vorhaben mit einer Projektänderung vom 2. Juni 2022. Die Einsprache wies sie ab. Das Vorhaben wurde in der Folge umgesetzt. Am 27. Juni 2023 und am 18. Juli 2023 führte die Gemeinde Muri bei Bern die Schlussabnahme der ausgeführten Bau- und Umgebungsarbeiten durch.2