betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Muri b. Bern vom 28. Mai 2024 (BG Nr. 2022/015; Widerrufsgesuch) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Auf ihr befinden sich zwei Gebäude (Nr. H.________ und Nr. J.________), die ursprünglich einem Schreinereibetrieb dienten. Für das Gebäude Nr. J.________ bewilligte die Gemeinde Muri bei Bern am 3. Februar 2014 die Umnutzung als Büro- und Lagerräumlichkeiten.