3. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 haben dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdegegnerin 2 die Parteikosten im Betrag von CHF 3658.45 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin und Notarin H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Frutigen, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat