2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden der Beschwerdeführerin 1 und dem Beschwerdeführer 2 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.