8/9 BVD 110/2024/85 Bemerkungen Anlass. Die Beschwerdeführenden haben somit der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten von CHF 3658.45 zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Frutigen vom 6. Juni 2024 wird bestätigt.