Ob die Begründung korrekt ist, ist keine Frage der Begründungspflicht, sondern eine Frage des materiellen Rechts. Wie die vorliegend zu behandelnde Beschwerde zeigt, war es den anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden denn auch ohne weiteres möglich, den Entscheid sachgerecht anzufechten. Die Vorinstanz hat sich demnach mit den Vorbringen der Einsprechenden und heutigen Beschwerdeführenden in genügender Form auseinandergesetzt und deren Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt. 7. Zusammenfassung, Kosten a) Die Rügen erweisen sich als unbegründet, die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Entscheid wird bestätigt.