d) Auf dem Überbauungsplan ist neben einer Privatstrasse der Weggenossenschaft Elsigbach – Metschalp ein Netz von öffentlichen Fusswegen vorgesehen. Keiner dieser öffentlichen Fusswege führt über die Bauparzelle. Im Grundbuch sind auch keine Dienstbarkeiten zu Gunsten der Gemeinde oder der Öffentlichkeit eingetragen. Es gibt auch keine sonstigen Anhaltspunkte, dass über das Baugrundstück ein öffentlicher Weg verläuft. Die Abstandsregelung, welche nur für öffentliche Strassen und Wege gilt, ist auf über die Bauparzelle verlaufenden Privatwege nicht anwendbar.