b) Die Beschwerdegegnerschaft führt aus, aktuell führe ein Fussweg über die heutige Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. J.________. Es sei erst im Rahmen der Geometerarbeiten im Vorfeld für die Einreichung des Bauvorhabens festgestellt worden, dass dieser Weg über das Baugrundstück verlaufe. Die heutige Wegführung sei durch den Umbau der Terrasse der Beschwerdeführerin 1 auf Grundstück Frutigen Grundbuchblatt Nr. N.________ verursacht worden, anlässlich derer der Weg verschoben worden sei. Dies sei ohne Zustimmung des Eigentümers der Bauparzelle geschehen.