Mit der zulässigen Ausnützungsziffer 0.25 ist ein Gebäude mit einer Bruttogeschossfläche von 146.50 m2 zulässig. Gemäss der unbestrittenen Berechnung der Beschwerdegegnerschaft zum Baugesuch vom 22. Dezember 2022 beträgt die Bruttogeschossfläche des geplanten Neubaus 146.32 m2. Die Ausnützungsziffer ist eingehalten. 5. Fussweg