_ zu stehen und sei daher nicht von einem Bauverbot betroffen. Durch die Parzellierung und Vereinigung würden sich die Bauverbote zwar formell auf die hinzukommende Fläche ausdehnen. Diese formelle Ausdehnung führe jedoch nicht zu einer inhaltlichen Anpassung der Last bzw. des Rechts. Wäre dies beabsichtigt gewesen, hätten alle von der Dienstbarkeit betroffenen Grundeigentümer an einem öffentlich beurkundeten Vertrag mitwirken müssen. Das sei nicht erfolgt.