Hätten die heute noch bestehenden Fichten ebenfalls mit der Baumgruppe 3 unter Schutz gestellt werden sollen, wäre dies bereits bei der Erstellung des Planes berücksichtigt worden. Dies lässt darauf schliessen, dass bewusst nur die Baumgruppe in der südlichen Ecke der Bauparzelle im Überbauungsplan als Schutzbereich aufgenommen wurde. Im Übrigen ist, wie dies auch die Beschwerdegegnerschaft vorbringt, auch wenn damals die Baumgruppe 3 nicht korrekt eingezeichnet worden wäre, der rechtskräftig bewilligte Überbauungsplan massgebend, in welchem der Schutzperimeter der Baumgruppe 3 klar dargestellt ist.