Auf das vorliegende Bauvorhaben ist folglich der Überbauungsplan vom 11. April 1977 anzuwenden. In diesem ist in der südlichen Ecke der Bauparzelle, welche an die Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. N.________ grenzt, die geschützte Baumgruppe 3 eingezeichnet. Aktuell stehen auf der Bauparzelle entlang der nordöstlichen Parzellengrenze (angrenzend an die Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. O.________) zwei Fichten, welche für die Realisierung des Bauvorhabens gefällt werden sollen.