In einer am 13. Juli 2004 vom Kanton genehmigten Änderung des Überbauungsplanes und der Sonderbauvorschriften wurde der Perimeter der Überbauungsordnung im Bereich des Parkplatzes im nordöstlichen Bereich erweitert. Am 5. Oktober 2011 genehmigte der Kanton eine weiter Änderung der Überbauungsvorschriften. In beiden Änderungen wurden weder die Schutzgebiete im Überbauungsplan noch Art. 7 der Sonderbauvorschriften abgeändert.