Einzelbäume und Baumgruppen eingezeichnet. Der Plan enthält eine Legende, auf welcher unter dem Titel «Schutzgebiete» die Baumgruppen und die darin enthaltenen Bäume resp. Baumgruppen spezifiziert werden. Die Baumgruppe 3 besteht gemäss Legende des Überbauungsplans aus einer Birke und fünf Fichten. Die Sonderbauvorschriften enthalten in Artikel 7 «Schutzgebiete» folgende Regelung: «In den im Ueberbauungsplan bezeichneten Schutzgebieten sind die Bäume geschützt. Der Gemeinderat kann aus wichtigen Gründen das Fällen bewilligen und von einer Ersatzanpflanzung abhängig machen.»