c) Die Vorinstanz wies den entsprechenden Einsprachepunkt in ihrem Bauentscheid vom 6. Juni 2024 ab. Zur Begründung gab sie an, die zwei betroffenen Tannen seien gemäss Überbauungsplan nicht in der Baumgruppe 3 enthalten. In ihrer Stellungnahme vom 24. Juli 2024 führte die Vorinstanz zudem aus, dass der Überbauungsplan falsch sei, sei eine reine Behauptung und könne weder belegt noch nachvollzogen werden.