b) In ihrer Beschwerdeantwort vom 31. Juli 2024 bestreitet die Beschwerdegegnerschaft, dass die Baumgruppe 3 im Überbauungsplan falsch eingezeichnet worden sei. Selbst wenn die Baumgruppe 3 falsch eingezeichnet worden sein sollte, sei der rechtskräftig genehmigte Überbauungsplan massgebend.