a) Für die Realisierung des Bauprojekts sollen die zwei Fichten an der nordöstlichen Grenze der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. J.________ gefällt werden. Die Beschwerdeführenden bringen vor, diese würden zur Baumgruppe 3 gehören, welche seinerzeit falsch im Überbauungsplan eingezeichnet worden sei. Sie wiederholen dies in ihren Schlussbemerkungen vom 13. Dezember 2024 und bringen vor, bei einem Widerspruch zwischen Plan und Legende habe eine eingehende Abklärung und vertiefte Prüfung seitens Baubewilligungsbehörde zu erfolgen, beispielsweise anhand von Luftbildern.