In der westlichen Ecke der Bauparzelle besteht bereits ein Gebäude. Geplant ist, im östlichen Bereich ein neues Gebäude zu erstellen. Die Bauparzelle grenzt an der südwestlichen Parzellengrenze an die Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. L.________. Im Laufe des Baubewilligungsverfahrens vor der Vorinstanz beantragte der Grundeigentümer der Parzellen Frutigen Grundbuchblatt Nrn. J.________ und L.________ die Neuparzellierung der beiden Parzellen. Neu soll der Bereich um das bereits bestehende Gebäude auf Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. J.________ abparzelliert und mit einem Teil der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. L.________ vereinigt werden.