2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 2. Juli 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 6. Juni 2024 und die Abweisung des Baugesuchs. Sie machen insbesondere geltend, die Fällung zweier Bäume sei zu Unrecht bewilligt worden, die Ausnützungsziffer sei nicht eingehalten und der Abstand zu einem Fussweg sei nicht eingehalten.