5. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 1435.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Stockwerkeigentümergemeinschaft I.________strasse 20, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Rapperswil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat