Ausführung der Dachfenster gemäss Fotos Detail Sicht von oben und unten mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 10. Dezember 2024 3. Der Beschwerdeführerin werden drei Viertel der Verfahrenskosten von CHF 2800.00, ausmachend CHF 2100.00, zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Gemeinde Rapperswil hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 2018.70 (inkl. Auslagen und exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.